Personenliste zum Virtuellen Klosterarchiv Lorsch

Das Personenregister umfasst zum einen alle identifizierbaren Personen aus den im Virtuellen Klosterarchiv enthaltenen Einzelurkunden. Identifizierbar bedeutet hier, dass es sich um eine der Forschung bekannte Person handelt, ein Mitglied einer als solcher bekannten Adelsfamilie oder eine Amtsperson. Aufgrund des übergeordneten Themas wurden auch alle Geistlichen aufgenommen. Geordnet sind die Personen nach Vornamen.

Bei den Vornamen wurden Kurzformen oder Verballhornungen aufgelöst, beispielsweise wurde ,Endres‘ zu ,Andreas‘, wobei der im Bearbeitungszeitraum einsetzenden Verselbstständigung einiger Kurzformen Rechnung getragen wurde, so finden sich auch ,Hans‘ und ,Klaus‘ anstelle von ,Johann‘ und ,Nikolaus‘. Nachnamen wurden vereinheitlicht, sobald ein und dieselbe Person eindeutig in einer oder mehreren Urkunden mit unterschiedlichen Namensformen erscheint. Bei Mitgliedern von einschlägigen adeligen oder bürgerlichen Familien wurde die in der Forschung übliche Schreibweise gewählt. Ansonsten erfolgte eine buchstabengetreue Wiedergabe der Familiennamen.

Zum anderen enthält die Personenliste auch Personen aus dem Lorscher Codex.

Der Lorscher Codex enthält die Erwähnungen von knapp 3.000 Personen und/oder Personennamen. In den weit überwiegenden Fällen handelt es sich hierbei allerdings um reine Namensnennungen ohne mit den Namen eine real existierende Person identifizieren zu können.

Nachdem die Ortsangaben aus dem Lorscher Codex in einer georeferenzierten Ortsliste erfasst wurden, hat die UB Heidelberg auch alle dort genannten Personennamen suchbar gemacht. Grundlage hierfür war das im Begleitband zum Faksimile des Lorscher Codex (2008) veröffentliche Personenregister, welches wiederum auf der Edition Karl Glöckners (1929-1936) basiert. Über eine Personenliste ist nun die Recherche innerhalb der im Lorscher Codex genannten Personennamen bequem möglich.

In der Personenliste erscheinen die erwähnten Personennamen mehrfach, wenn sie verschiedenen sowohl identifizierbaren als auch nicht identifizierbaren (nur Namensnennung) Personen zugewiesen werden können. Den Einträgen zu identifizierbaren Personen sind ausschließlich die spezifischen Personennamennennungen zugeordnet. Unter den Einträgen zu reinen Namensnennungen können hingegen auch verschiedene Personen aufgelistet sein. Abweichende Schreibformen der Personennamen, die im Lorscher Codex belegt sind, sind der Liste ebenfalls zu entnehmen.

Wo dies aus den Einträgen im Regest erkennbar ist, werden die Funktionen der Personen aufgeführt. Die häufigsten Funktionen sind Begünstigte(r), Grundherr(in), Leibeigene(r), Stifter(in) und Zeug(in).

In der Personenliste werden für jeden der Personennamen bzw. für jede der Personen in chronologischer Reihenfolge die Urkunden gelistet, in denen der jeweilige Personenname erwähnt wird. Von jeder der Urkunden kann direkt und seitengenau auf die entsprechenden Einträge im digitalen Faksimile des Lorscher Codex, in der lateinischen Edition von Karl Glöckner und in der deutschen Übersetzung von Karl Josef Minst zugegriffen werden.

Achtung! Die im Lorscher Kartular genannten Personen sind noch nicht in der Personenliste enthalten.